
Erklärung der Keller & Bohacek GmbH & Co. KG zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.kebo-chemicals.com ist mit den technischen Anforderungen gemäß den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) derzeit nicht komplett vereinbar.
Die Seite ist derzeit für Menschen mit Beeinträchtigungen nur „teilweise zugänglich".
1. Beschreibung der Dienstleistungen
KEBO ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich Spezialchemie und bietet insbesondere:
- Chemische Lösungen für industrielle Prozesse
- Reinigung und Hygiene in Produktionsanlagen,
- Wasserbehandlung und Prozessoptimierung,
- Korrosionsschutz in unterschiedlichen Industriezweigen
- Branchenspezifische Lösungen z. B. für Zucker- und Stahlindustrie, Ethanol-, Stärke- und Hefeproduktion.
- Beratung und Serviceleistungen
- Unterstützung bei Effizienzsteigerung, Nachhaltigkeit und Betriebssicherheit.
- Internationale Lieferung von Spezialchemikalien, individuell angepasst an branchenspezifische Anforderungen.
2. Allgemeine Funktionen der Webseite
Die Webseite www.kebo-chemicals.de stellt den Nutzern verschiedene Informations- und Interaktionsmöglichkeiten bereit:
- Informationsplattform: Unternehmensdarstellung, Philosophie, Produkt- und Dienstleistungsübersicht, branchenspezifische Anwendungsbeispiele.
- Downloads: Technische Datenblätter, Broschüren und weitere Informationsmaterialien.
- Newsletter-Anmeldung: Möglichkeit, regelmäßig Informationen zu neuen Produkten, Entwicklungen und Veranstaltungen zu erhalten.
- Click & Anfrage Service: Online-Bestellung von ausgewählten Produkten mit Abholung oder Lieferung.
- Kontakt- und Supportfunktionen: Kontaktformular für Anfragen, direkte Ansprechpartner im Vertrieb und Service.
- Karriere- und Newsbereich: Informationen zu Stellenangeboten, Unternehmensnachrichten und Veranstaltungen.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss und wir zuerst prüfen wollen, ob der damit verbundene Aufwand einen unverhältnismäßigen Mehraufwand darstellt. Zumal wir keine direkte E-Commerce Funktion für unser Geschäftsmodell anbieten.
Deshalb ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt. Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: Die PDF-Dokumente unserer chemischen Produktspezifikationen wie auch Fachinformationen sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
4. Kontakt für Anmerkungen oder Fragen
E-Mail: Info@kebo.de
An diese E-Mail Adresse wenden Sie sich bitte, wenn Sie Unterstützung bei der Handhabung der Website benötigen, Fragen zu den Inhalten haben oder Passagen finden, die nicht barrierefrei sind.
5. Zuständige Überwachungsstelle (statt Schlichtungsstelle)
Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BFSG‑Verordnung (BFSGV) gelten seit dem 28. Juni 2025 neue Zuständigkeiten zur Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit. Die zuständige Zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) hat ihren Sitz in Magdeburg. Sollten Sie Verstöße oder Barrieren wahrnehmen, können Sie sich an die MLBF wenden, auch wenn diese derzeit noch in Errichtung ist
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Um sicherzustellen, dass die Regularien effektiv beachtet werden, wurde in Nordrhein-Westfalen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet. Diese Stelle ermöglicht es, nicht erledigte Beschwerdefälle zu melden, damit Barrieren im Einzelfall identifiziert und bestmöglich beseitigt werden können. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung zugeordnet. Die Ombudsstelle ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar:
Telefon: 0211 855 34 51
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3. September aktualisiert.
Die auf unserer Webseite dargestellten Produkte sind nur eine Auswahl unseres gesamten Programms. Die Vielzahl der denkbaren Reinigungsprobleme erfordert eine eingehende Beratung, um die maßgeschneiderte Lösung mit dem passenden Produkt zu finden. Gleiches gilt auch für den Korrosionsschutz, bei der Wasserkonditionierung und -aufbereitung, der Belagverhinderung und bei der Schaumbildung in industriellen Anwendungen.
Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Auf Wunsch können wir in unserem Labor Beläge analysieren und auf Basis unserer langjährigen Erfahrung eine Reinigungsstrategie unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort entwickeln.