
Erklärung der Keller & Bohacek GmbH & Co. KG zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.kebo-chemicals.com ist mit den technischen Anforderungen gemäß den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) derzeit nicht komplett vereinbar.
Die Seite ist derzeit für Menschen mit Beeinträchtigungen nur „teilweise zugänglich".
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss und wir zuerst prüfen wollen, ob der damit verbundene Aufwand einen unverhältnismäßigen Mehraufwand darstellt. Zumal wir keine direkte E-Commerce Funktion für unser Geschäftsmodell anbieten.
Deshalb ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt. Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: Die PDF-Dokumente unserer chemischen Produktspezifikationen wie auch Fachinformationen sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Kontakt für Anmerkungen oder Fragen
E-Mail: Info@kebo.de
An diese E-Mail Adresse wenden Sie sich bitte, wenn Sie Unterstützung bei der Handhabung der Website benötigen, Fragen zu den Inhalten haben oder Passagen finden, die nicht barrierefrei sind.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Um sicherzustellen, dass die Regularien effektiv beachtet werden, wurde in Nordrhein-Westfalen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet. Diese Stelle ermöglicht es, nicht erledigte Beschwerdefälle zu melden, damit Barrieren im Einzelfall identifiziert und bestmöglich beseitigt werden können. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung zugeordnet. Die Ombudsstelle ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar:
Telefon: 0211 855 34 51
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14. April 2025 erstellt.
Die auf unserer Webseite dargestellten Produkte sind nur eine Auswahl unseres gesamten Programms. Die Vielzahl der denkbaren Reinigungsprobleme erfordert eine eingehende Beratung, um die maßgeschneiderte Lösung mit dem passenden Produkt zu finden. Gleiches gilt auch für den Korrosionsschutz, bei der Wasserkonditionierung und -aufbereitung, der Belagverhinderung und bei der Schaumbildung in industriellen Anwendungen.
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Auf Wunsch können wir in unserem Labor Beläge analysieren und auf Basis unserer langjährigen Erfahrung eine Reinigungsstrategie unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort entwickeln.